Laden Sie nun hier meine kostenlose, umfangreiche Übersicht der DSGVO-Aufbewahrungsfristen herunter.
WICHTIG: Denken Sie daran, dass Aufbewahrungsfristen keine Löschfristen sind! Z.B. kann eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren bedeuten: Fristbeginn ist nach 3 Jahre zum Jahresende. Somit wäre die Löschfrist 4 Jahre.
Falls Sie noch Aufbewahrungsfristen vermissen, zögern Sie bitte nicht, sich bei mir zu melden. Mein Ziel ist, dass diese Übersicht immer umfangreicher wird und somit vielen Unternehmen eine echte Hilfestellung bieten kann.
Herzliche Grüße
Nicole Folchert