Laden Sie nun hier meine kostenlose, umfangreiche Übersicht der DSGVO-Aufbewahrungsfristen herunter.

WICHTIG: Denken Sie daran, dass Aufbewahrungsfristen keine Löschfristen sind! Z.B. kann eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren bedeuten: Fristbeginn ist nach 3 Jahre zum Jahresende. Somit wäre die Löschfrist 4 Jahre.

Sind Sie noch unsicher bei den Aufbewahrungsfristen oder haben Fragen zum VVT?
Dann nutzen Sie mein kostenloses 20-Minuten-Gespräch, in dem ich Ihnen zeige, wie Sie den Datenschutz einfach, rechtssicher & praxistauglich umsetzen können.

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